Nach dem Baugesetzbuch und Bundesnaturschutzgesetz sind Gemeinden verpflichtet, Ausgleichsflächen zu schaffen, wenn sie Eingriffe in die Natur vornehmen, z.B. beim Bau von Straßen oder Gewerbegebieten.
Die Ausgleichsflächen dienen dazu, den durch Baumaßnahmen entstandenen Schaden an der Umwelt auszugleichen und neue Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu schaffe. Durch die langfristige Planung und frühzeitige Schaffung von Ausgleichsflächen können Gemeinden ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen Umweltschäden zu kompensieren und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Naturschutz leisten.
Bei einer frühzeitigen Umsetzung der Maßnahmen ergeben sich u.a. folgende Vorteile:
Reduktion des Flächenverbrauchs für Ausgleichsmaßnahme
Erhalt der Biodiversität
Kostenersparnis durch effizienten Ressourceneinsatz
Kurzfristige Verfügbarkeit von Ausgleichsflächen bei Baumaßnahmen
Die Gemeinden beauftragten daher die Erstellung eines Konzepts zum sogenannten „interkommunalen Kompensationsmanagement“, kurz „Ökokonto“, das die Identifikation, Schaffung und Betreuung dieser Ausgleichsflächen regelt. Generell eignen sich nicht alle Flächen gleichermaßen für Ausgleichsmaßnahmen. In einem ersten Schritt wurden daher zunächst mehrere Untersuchungskorridore mit einer Gesamtfläche von 350 Hektar erfasst und anschließend flächenspezifische Aufwertungspotenziale mit konkreten Gestaltungs- und Aufwertungsvorschlägen erarbeitet. Abschließend wurden die Flächen mit einer Kostenschätzung versehen und anhand verschiedener Kriterien aus wirtschaftlicher und naturschutzfachlicher Sicht priorisiert. Das fertige Konzept zum interkommunalen Kompensationsmanagement wurde im Herbst 2022 an die Bürgermeister übergeben. Mit Gesamtkosten in Höhe von 65.000 Euro handelt es sich um das bisher umfangreichste gemeinsame Projekt der fünf Kommunen. Das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken förderte 75 Prozent der Kosten im Rahmen eines Modellprojekts.